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Überschrift: Trinkwasserverordnung 2001: Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde verkündet.
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Letzte Änderung: 2001-06-16 | 02:26
Text des Artikels: Mit der am 28. Mai 2001 erfolgten Verkündung der neuen „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ hat die Bundesrepublik Deutschland die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit wird die Ablösung der derzeit noch geltenden EU- Regelung und der national geltenden Trinkwasserverordnung im Interesse einer Modernisierung und Optimierung eingeleitet.

Mit dem Erlass dieser Verordnung wurde ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und des Schutzes des Menschen vor Infektionen geleistet. Wasser für den menschlichen Gebrauch, zu dem auch das Trinkwasser zählt, kann bei mangelhafter Vorsorge ein Pfad für Infektionen des Menschen durch Krankheitskeime darstellen. Daher müssen strenge Auflagen, insbesondere in Bezug auf mikrobiologische Anforderungen, erfüllt werden. Um die mikrobiologischen Normen einhalten zu können, wird das Wasser - soweit notwendig - einem Aufbereitungsverfahren, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfek-tion, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unterzogen.

Auch bei der Festlegung von Grenzwerten für chemische Stoffe berücksichtigt die neue Ver-ordnung den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisfortschritt. Neben der stufenwei-sen Absenkung des Grenzwertes für Blei in Wasser wurde ein neuer Grenzwert für Kupfer ein-geführt.

Die Vorgaben der Verordnung sorgen weiterhin für eine klare und eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasserversorger sowie der überwachenden Landesbehör-den. Die Überwachungsanforderungen im häuslichen Bereich werden intensiviert– erstmalig untersteht z.B. die Überwachung der Hausinstallationen in Schulen, Krankenhäusern und an-deren öffentlichen Einrichtungen den örtlichen Gesundheitsämtern.

Der Verbraucher erhält als Beitrag zur Transparenz durch die Regelungen der neuen Verord-nung das Recht, über die Qualität des ihm bereitgestellten Wassers aktuell und umfassend in-formiert zu werden.

Die Verordnung tritt im Einklang mit dem EU-Recht nach einer Übergangsfrist am 01. Januar 2003 in Kraft.

http://www.bmgesundheit.de/themen/k-bek/wasser/tw.doc
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